Regeln für die Kommunikation und
zwischen Schulleitung und Elternrat
„Damit es gut läuft zwischen Elternhaus und Schule.“
Auf unserer Fortbildung im LI-Hamburg, unter Leitung von Frau Maja Dammann, haben wir u.a. auch wertvolle Anregungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Schulleitung erhalten. Wir haben uns einstimmig auf folgende Verfahren und grundlegende Kommunikationsregeln verständigt:
Es ist wichtig, gleich zu Beginn der Zusammenarbeit Umgangsregeln zu formulieren, nicht erst, wenn es Probleme gibt. Diese Regeln müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres wieder aufgerufen werden, weil sich die personelle Zusammensetzung des Gremiums Elternrat ändert.
Die erste Erarbeitung der Regeln sollte in einem gemeinsamen Prozess erfolgen:
1. Schritt: Sammeln:
• Was ist der Schulleitung wichtig in der Kommunikation mit dem Elternrat?
• Was ist dem Elternrat wichtig in der Kommunikation mit der Schulleitung?
2. Schritt: sortieren und klären, was beide Seiten gemeinsam tragen
3. Schritt: Regeln vereinbaren
Folgende Regeln / folgendes Selbstverständnis haben sich bewährt:
• Eltern und Lehrer und so auch Eltern und Schulleitung haben unterschiedliche Sichtweisen – das ist auch gut. Gleichzeitig haben sie aber das gleiche Ziel – nämlich dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität wahrgenommen werden, sich in der Schule wohl fühlen und sich entsprechend ihrer Möglichkeiten entwickeln – als: gelingende Lern- und Erziehungsprozesse.
• Wir können die Entwicklung an der Schule positiv beeinflussen, wenn wir konstruktiv zusammen arbeiten und uns erst einmal Vertrauensvorschuss geben. Denn Zusammenarbeit im Feld der Erziehung setzt Vertrauen voraus. Das heißt nicht, dass ein kritischer Umgang herrschen soll. Vielmehr sollten wir bei allen Beobachtungen/ Bewertungen zunächst einmal davon ausgehen, dass wir beide, Elternrat und Schulleitung, das Beste für die Schule erreichen wollen. Das schließt Kritik mit ein.
• Wir freuen uns über Vorschläge des jeweils Anderen – und prüfen sie wohlwollend.
• Wenn Mitglieder des Elternrates/ der Schulleitung sich über etwas wundern (z.B. wenn Gerüchte im Umlauf sind, das eigene Kind, andere Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrkräfte etwas über den Elternrat/ die Schulleitung oder einzelne Mitglieder erzählen, was unverständlich, kritisch, merkwürdig anmutet), dann ist die erste Reaktion das direkte Nachfragen beim jeweiligen Gegenüber.
• Gerüchte werden von beiden Akteuren nicht weitergetragen, es werden keine schnellen Urteile auf der Grundlage von Berichten von Dritten gefällt, sondern das direkte Gespräch gesucht.
• Schulleitung und Elternrat reden über alle Bitten, Anliegen, Kritikpunkte immer direkt mit denjenigen, die sie meinen – und kommunizieren nicht über nichtanwesende Dritte.
• Kritik ist willkommen und wird offen und direkt formuliert, auf eine Weise, dass das Gegenüber sie auch annehmen kann.
• Einzelfälle, Einzelprobleme werden zwischen den jeweiligen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften geklärt. Schulleitung und Elternrat werden nur eingeschaltet, wenn das Problem auf der jeweiligen Ebene nicht zu lösen ist, exemplarischen Charakter hat – oder wenn eine/r der Beteiligten sich als nicht ausreichend sprachfähig empfindet und jemanden an der Seite benötigt.
• In allen einzelne Personen betreffenden Fragen gilt die Verschwiegenheitspflicht :
1. Eine entsprechende Erklärung wird zu Beginn von allen Elternratsmitgliedern unterzeichnet.
2. Schulleitungen sind von Amts wegen zur Verschwiegenheit bei Personalia verpflichtet
• Die Elternratssitzungen werden moderiert. Der Moderator/ die Moderatorin achtet auf den Ton und verhindert verbale Entgleisungen.
• Im Falle größerer Konflikte wird eine Moderation von außen dazu geholt.
Dieser Kommunikationsleitfaden bietet sich auch für alle anderen Gesprächsebenen an, damit es gut läuft zwischen Elternhaus und Schule.
(Die gemeinsame Fortbildung fand im Februar 2016 statt.)
Kommunikationsbereinbarung pdf |